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Historische Dokumente und Autographen

Mainoni, Joseph - Schweizer General in franz. Diensten + Schauenburg, A. - Franz. General

Referenz: mainoni-joseph-schweizer-general-in-franz-diensten-schauenburg-a-franz-general
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Portrait oben von Schauenburg, Alexis B. H. A. - Franz. General und Chef d'Armée d'Helvétie.

Dokument der Armée d'Allemagne, Infanterie de Ligne, verfasst in Sobernheim (Bad Sobernheim, Deutschland), datiert 26. vendémiaire an 6 (17. Oktober 1797). Das Schreiben bestätigt die Invalidität des Feldweibels Jean Castiau, geboren am 7.5.1747 in Vervins (Dept. Aisne). Der Soldat wurde im Militärhospital in Marsal (F) untersucht und aufgrund seines hohen Alters, seiner langen Dienstzeit, infolge Kriegsmüdigkeit und seinen Augenproblemen als nicht mehr kriegstauglich befunden. Er hat während 33 Jahren Aktivdienst geleistet und an 6 Kriegen/Feldzügen teilgenommen.

Das Schreiben wurde von zahlreichen Armeeangehörigen unterschrieben, darunter auch vom Schweizer General in französischen Diensten Joseph Mainoni (der sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite des Dokuments signierte) und vom französischen Divisionsgeneral Alexis von Schauenburg.

Der in Lugano geborenen Joseph-Antoine-Marie-Michel Mainoni (*1754 - †1807) trat im Jahre 1790 als Soldat in den französischen Dienst ein und machte dort eine steile Militärkarriere. Im Jahre 1793 wurde er von der revolutionären Volksvertretung zum Brigade General ernannt. In den Jahren 1796/97 war er der Rheinarmee zugeteilt, wo er sich bei der Schlacht vom Biberach (D) im Oktober 1796 auszeichnete. In der Periode 1798-99 trat er in die Armée d'Helvétie über, wo er sich als Brigade General an der Schlacht von Stans auf der Seite der französischen Armee beteiligte. Im März 1799 war er der Division Lecourbe angegliedert und wurde in Scuol (Schuls, CH) von der österreichischen Armee besiegt und gefangen genommen. Am 16. August 1799 wurde er gegen den von den Franzosen gefangen genommenen, österreichischen General Auffenberg ausgetauscht. Darnach wurde Mainoni der Division Soult zugeteilt, wo er an den Kämpfen beim Übergang der Linth teilnahm. Im November 1799 übernahm er das Kommando der im Wallis stationierten Truppen, welche unter dem Oberbefehl des Generals Montchoisy standen. Im Jahr 1800 wurde er bei der Schlacht von Marengo (I) verletzt und per 1. Juli 1801 zum Divisionsgeneral befördert. Am 3. Oktober 1803 übernahm er das Kommandant der franz. Truppen in Mantua (I), wo er 1807 starb.

Balthasar Alexis Henri Antoine von Schauenberg (*1748 - †1831) war insbesondere aus Schweizer Sicht ein einflussreicher, französischer General, der die Geschehnisse in der Schweiz während der "Franzosenzeit" entscheidend beeinflusste.

Vor der Französischen Revolution diente er in der Armee des französischen Königs Ludwig XVI. und wurde dann 1791 zum Maréchal de camp (= unterster Generalsrang) befördert. Er kämpfte in der Rheinarmee und wurde 1793 zum Divisionsgeneral ernannt, erlitt aber als Kommandeur der Moselarmee in der Schlacht bei Pirmasens am 14. September 1793 eine Niederlage gegen die Preußen. Nachdem er während der Terrorherrschaft einige Monate in Gefangenschaft gewesen war, wurde er 1795 Generalinspektor der Infanterie und leitete im Januar 1798 unter dem Oberbefehl von General Brune die Invasion in die Schweiz. Am 1. März 1798 besetzte er die Stadt Solothurn und siegte am 5. März in der Schlacht am Grauholz gegen den Berner General Karl Ludwig von Erlach. Im falschen Glauben, von Erlach habe Bern verraten, wurde dieser von verzweifelten Bauern bei Wichtrach erschlagen. Nachdem er am 8. März 1798 Oberbefehlshaber der Helvetischen Armee geworden war, brach er im Mai 1798 den Widerstand der Innerschweiz (Schreckenstage von Nidwalden) und später von Appenzell. Am 10. Dezember 1798 wurde er durch André Masséna abgelöst und diente später hauptsächlich als Generalinspekteur der Infanterie.

Nach General Schauenburg ist die Schauenburg-Sammlung benannt. Es handelt sich dabei um die Sammlung von militärisch wichtiger Karten des alten Staates Bern, die von Schauenburg 1798 konfisziert und erst von seinen Erben wieder zurückgegeben wurde. 

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 33x20 cm, Papier.