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Historische Dokumente und Autographen

Andermatt, Karl Anton - Zuger Landschreiber, Ehrenbürger von Zug

Referenz: andermatt-karl-anton-zuger-landschreiber-ehrenburger-von-zug
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Brief von Karl Anton Andermatt als Zuger Landschreiber an den Kantonsprokurator Stephan Rey in Muri, bezüglich eines abgewiesenen Revisionsgesuchs der Witwe des Schultheissen Honegger. ZUG, 29. Juni 1825. 2 pp. in-fol.

Transkription:

«Zug d(en) 29ten Juny 1825.

An Herren Cantonsprocurator Stephan Rey in Muri!

Hochgeachter Herr!

Der Tit. regierende Landammann hatte nicht ermangelt sowohl das von Ihnen namens der Frau Wittwe Schultheiß Honegger gebor(ene) v(on) Zurlauben zur Kenntnis des hohen Kantons-Raths schriftig eingegebene Rechtsgesuch vom 11. des fließenden Monats zu ihrer Revisionsverhandlung über das in ihrer gegen Beat Jos(eph) Blauschi gehabte Scheltungs-Klage sub 14. Februar 1825 ausgestellte Urtheil einen extra-gekauften Cantons-Rath zu bewilligen als auf die geschehene Aufforderung, “die rechtlichen Revisionsgründe für Frau Schultheißin Honegger geb(orene) v(on) Zurlauben von Bremgarten betreff der gegen sie ergangenen Erkanntnis hochlöblichen Cantons-Rath in Zug vom 4. Februar 1825 wegen doppelter Scheltung von Seite H(er)r Beat Jos(eph) Blauschi Buchdrucker in Zug” hochdemselben in seiner Sitzung v(om) 16. Juny zur Kenntnis zu bringen u(nd) seinem Entscheid zu unterlegen.

Unterzogene hat dann vom hochlöblichen Cantons-Rath in Auftrag erhalten Ihnen zu Handen Ihrer Frau Clientin zu melden, daß Hochderselbe, nach dem er die schriftlichen Eingaben angehört u(nd) erdauert, unter Mißbelieben dieses Revisionspetitum vernohmen und in Würdigung deßelben einmüthig befunden; daß nicht nur kein neuer ein Revisions-Gesuch begründender Titel angebracht, sondern daß die darin gemachten Angaben durchaus ebenso unstatthaft, und unwahr, als achtunglos u(nd) selbstabsprechend seyen; und in dieser Mißbilligung hat Hochderselbe einmüthig beschlossen, daß das Petitum der Frau Honegger für einen diesfälligen Revisionsvorstand abgewiesen sey; wobey Ihnen durch die Canzley bemerkt werden solle, daß nur in der Überzeugung, daß Frau Schultheißin Honegger nicht selbst Verfaßerinn dieser unter dem Titel Revisionsgründe eingereichten rügenswürdigen Schrift sey, der hohe Cantons-Rath selbe auf sich ruhen laßen wolle, und daß er dabei erwarte, daß Ihre Frau Clientin mehrgenannte Frau Honegger sich während ihrem Aufenthalte in hier ruhig und friedlich betragen werde.

Mit dieser aus hohem Auftrag pflichtigen Eröffnungen verbindt unterzogene die Zusicherung ihrer geziemenden Achtung u(nd) Dienstergebenheit.

Canzley des Cantons Zug

Landschr(ei)b(e)r Andermatt»

Andermatt, Karl Anton (*1775 - †1832) kath., von Baar und Luzern. Sohn des Franz Joseph und Bruder des Franz Joseph. Verheiratet mit Helena Katharina Kolin, Tochter des Karl Kaspar, Seidenverlegers und Ammanns. Andermatt war 1798 Mitglied der provisorischen Bezirksregierung Zugs, 1802-03 Suppleant der Verwaltungskammer des Kt. Zug und 1803-32 Zuger Landschreiber. Er besorgte den Wiederaufbau und die Reorganisation der Kantonskanzlei. 1818 Ehrenbürger von Zug.

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 33x20 cm, Papier.