Historische Dokumente und Autographen
Droz, François - Maire von Le Locle + Gagnebin, Charles - Maire von Renan
Brief vom 25. Januar 1822, von François DROZ, Maire von Le Locle, an Herr Gagnebin (Charles Eugène), Maire der Gemeinde Renan. - Bezüglich des Lebenswandels eines gewissen J. D. H., welcher der Untreue verdächtigt wird, über den aber keine gesicherten Informationen vorliegen, da er alleine auf dem Land lebt.
Der Familienname Droz ist im Kt. Neuenburg sehr verbreitet und dort seit dem 15. Jahrhundert dokumentiert. Die bedeutendste Familie ist diejenige von Le Locle, die sich in der Folge nach La Chaux de Fonds und den umliegenden Dörfern verbreitet hat. Gerüchteweise wird erzählt, dass ein Jean Droz von Corcelles der Gründer von Le Locle im Jahr 1303 gewesen sei. François Droz (*1750 - †1824) war Maire von Le Locle von 1797 bis zu seinem Tode.
GAGNEBIN ist ein Geschlecht aus Renan (Berner Jura), wo es schon seit dem 16. Jahrhundert erwähnt wird. Aus ihm stammen u. a. mehrere Generationen von Ärzten. Charles Eugène Gagnebin (*1784 - †1870) war Notar und Maire von Renan und Hauptakteur des sogenannten «Gagnebin-Handels». Nach dem Revolutionsversuch im Dez. 1831 flüchteten sich zahlreiche neuenburgische Republikaner in den Kt. Bern, besonders ins obere St. Immertal und gaben dort Anlass zu heftigen politischen Streitigkeiten. Am 20.11.1832 brach ein solcher Streit in Renan zwischen drei Revolutionären aus La Chaux de Fonds und einigen Bürgern des Dorfes aus, in den Charles Eugène Gagnebin eingriff. Es kam zu einem Auflauf und Blutvergiessen und es ertönten Rufe wie «schlagt den Maire tot!» oder «zündet die Häuser der Aristos an!». Darauf liess er eine Truppe zu seinem Schutz kommen. Dem Stadthalter des Präfekten, Morel von Corgémont, gelang es jedoch zu schlichten, so dass die Bewachungstruppe wieder abziehen konnten. Gagnebin wurde später jedoch wegen Amtsüberschreitung in Courtelary angeklagt, wobei der Staatsanwalt 11 Jahre Zwangsarbeit und Einzug des Vermögens beantragte. Das Gericht sprach Gagnebin jedoch frei. In zweiter Instanz wurde er hingegen zu einem Monat Gefängnis im Torberg verurteilt, die Berner Regierung entzog ihm das Notariatspatent und zudem wurde er als Maire von Renan entlassen. Während er sich als fast mittelloser, gebrochener Mann zurückzog, wurden die eigentlichen Unruhestifter weder verfolgt noch bestraft.
Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 24x19 cm, Papier, mit rotem Siegel.