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Historische Dokumente und Autographen

Gizzi, Tommaso Pasquale - Päpstlicher Internuncius der Nuntiatura Apostolica in Luzern

Referenz: gizzi-tommaso-pasquale-papstlicher-internuncius-der-nuntiatura-apostolica-in-luzern
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Portrait von T. P. Gizzi.

Dokument vom 6. Februar 1828 in lateinischer Sprache, verfasst vom Internuntius Tommaso Pasquale Gizzi aus der Nuntiatur* in Luzern.

Tommaso Pasquale GIZZI (*1787 - †1849) stammte aus einer wohlhabenden bürgerlichen Familie. Er studierte am Priesterseminar zu Ferentino Theologie und empfing am 2. September 1810 die Priesterweihe. 1817 in Rom zum Doctor iuris utriusque promoviert, wurde er 1819 Advokat an der Rota Romana und von war 1820 bis 1823 Auditor an der Nuntiatur zu Luzern in der Schweiz. Hier war er dann auch von 1823 bis 1827 Geschäftsträger und von 1827 bis 1828 Internuntius. Nachdem er in vergleichbaren Positionen auch in München, Turin, Wien und Brüssel gewirkt hatte, wurde er 1837 Apostolischer Delegat in Ancona, was er bis 1839 blieb. Am 18. Februar 1839 zum Titularerzbischof von Theben ernannt, spendete ihm Kardinal Giacomo Filippo Fransoni am 21. April 1839 die Bischofsweihe, Mitkonsekratoren waren Giuseppe Maria Vespignani, Sekretär der Kongregation für die Bischöfe, und Ignazio Giovanni Cadolini, Sekretär der Kongregation Propaganda Fide. Er war von Juni 1839 bis Ende April 1841 als Nuntius in der Schweiz tätig, um dann von 1841 bis 1844 als Nuntius nach Turin zu gehen. Bereits am 12. Juli 1841 zum Kardinal in pectore erhoben, wurde er am 22. Januar 1844 Kardinalpriester von Santa Pudenziana. Er nahm am Konklave 1846 teil, das Pius IX. zum Papst wählte. Am 8. August 1846 wurde Kardinal Gizzi zum Kardinalstaatssekretär ernannt, was er jedoch nur bis 1847 blieb. Er starb in Lenola und wurde dort im Chor der Kirche Santa Maria Maggiore beigesetzt.

*Nuntiatur ist die Bezeichnung für das päpstliche Gesandtschaftswesen (Diplomatie), das im Laufe des 16. Jh. in Europa entstanden ist. Der päpstl. Gesandte im Rang eines Bischofs, Nuntius genannt, übt eine Doppelfunktion aus. Als diplomat. Vertreter des Heiligen Stuhls verschafft er der röm. Kurie Informationen zu seinem Gastland und erhält von Rom Instruktionen. In seiner kirchlichen Funktion vermittelt er zwischen Bischöfen, Klerus und Kurie, informiert den Hl. Stuhl über die katholische Kirche seines Gastlands und überprüft bei den Bischofswahlen und -ernennungen die Tauglichkeit der Kandidaten. Die zu Beginn des 16. Jh. in die Eidgenossenschaft entsandten Nuntien waren mit politischen Aufgaben wie Militärkapitulationen und der Anwerbung von Söldnern betraut. Nach dem Konzil von Trient wurden sie in den Dienst der Gegenreformation und der Katholischen Reform gestellt und übten z.T. quasibischöfl. Funktionen aus. 1586 wurde auf Wunsch der Fünf Orte (Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern und Zug) in Luzern, dem kath. Vorort, die ständige N. errichtet, die mit Unterbrechungen bis 1873 dort blieb. Nach der franz. Botschaft in Solothurn war sie die zweitälteste ständige Gesandtschaft in der Schweiz. Eine Besonderheit dieser diplomat. Beziehung war der Umstand, dass die Eidgenossenschaft beim Hl. Stuhl keine ständige diplomat. Mission errichtet hatte. Erst ab 1991 liess sie sich durch den Botschafter in Prag in Sondermission vertreten. Er wurde 2004 zum regulären Botschafter ernannt. Wegen Differenzen mit dem kath. Vorort residierte die N. 1725-30 in Altdorf (UR) und 1835-43 in Schwyz. Sie umfasste die kath. Kantone der Eidgenossenschaft und deren Untertanengebiete, die Drei Bünde (einschliesslich Veltlin, Bormio und Chiavenna), das Wallis sowie die gesamten Gebiete der Diözesen Basel, Chur, Konstanz, Lausanne und Sitten, folglich auch das Oberelsass, süddt. Gebiete sowie Teile Vorarlbergs und Tirols. Nach dem Westfälischen Frieden lockerten sich die Beziehungen zu den ausserschweiz. Gebieten zusehends. Ab 1803 war der Nuntius auch bei den konfessionell gemischten, ab 1816 auch bei den ref. Kantonen akkreditiert. Die N. umfasst seither nur noch die Schweiz.

1798 wurde der Nuntius von den Franzosen und der Helvetischen Regierung ausgewiesen. 1803 erfolgte die Wiedererrichtung der Nuntiatur. Nach 1815 war die Diözesanregelung eines der Hauptgeschäfte, ab 1830 belasteten die Spannungen zwischen der Kirche und einzelnen liberalen Kantonen (Klosteraufhebungen) die Beziehungen stark. Im neuen Bundesstaat liess sich der Hl. Stuhl ab 1848 nur noch durch Geschäftsträger vertreten, die vom übrigen diplomatischen Korps isoliert waren. Der Aufforderung der Gesandten Frankreichs und Österreichs, die Nuntiatur solle nach Bern übersiedeln, kam der Geschäftsträger 1864 nicht nach, weil dies seiner Ansicht nach eine Anerkennung der neuen Bundesverfassung bedeutet hätte. Die Verurteilung des Kulturkampfs in der Schweiz durch Pius IX. führte am 12.12.1873 zum Abbruch der ohnehin getrübten diplomatischen Beziehungen und zur Aufhebung der Luzerner N. Am 12.2.1874 verliess der Geschäftsträger die Schweiz. Auf Initiative von Bundesrat Giuseppe Motta stimmte der Bundesrat im Juni 1920 trotz Widerstands aus reformierten Kreisen der Wiederaufnahme von diplomatischen Beziehungen zum Hl. Stuhl zu. Am 8.11.1920 übernahm der bisherige offiziöse Geschäftsträger Luigi Maglione als Nuntius in Bern die Geschäfte. Wie vom Wiener Kongress 1815 vorgesehen, trat der Nuntius 1923 das Amt eines Doyen des diplomatischen Korps an, nachdem der franz. Botschafter darauf verzichtet hatte. Dieses Vorrecht wurde ihm aber erst 1953 vom Bundesrat de jure zugestanden. Die Besuche des Nuntius bei Kantonsregierungen boten 1924 Anlass zu Kontroversen. Fortan beschränkte er sein Wirken auf den innerkatholischen Raum, wobei ab 1970 auch diese Tätigkeit Anlass zu Kritik bot, u.a. wegen umstrittener Bischofsernennungen im Bistum Chur.

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 23x37 cm, Papier, mit papiergedecktem Siegel.