Historische Dokumente und Autographen
Hegglin, Franz Josef - Zuger Landammann, Kantonsrat, Grossrat, Regierungsrat
Brief aus Zug vom 17. März 1837, m. U. von Franz Josef Hegglin, gegenzeichnet durch den Landschreiber Josef Anton Schön (*1788-1850), an den Landammann und Landrat des Kantons Unterwalden ob dem Wald in Sarnen. – Der Erhalt der Mitteilung bezüglich der neugewählten Josef Ignaz Britschgi als Landammann und Franz Josef Imfeld als Amtsstatthalter und deren zugehörigen Unterschriften wird bestätigt.
Franz Joseph HEGGLIN (*1810 - †1861), war eine schillernde politische Figur. Er prägte als Anführer der Zuger Konservativen die Zeitenwende um 1848. Als Franz Joseph Hegglin 1831 als 21-Jähriger die politische Buhne betrat, war Menzingen hinter der Stadt Zug die bevölkerungsmässig zweitgrösste Gemeinde im Kanton mit entsprechendem politischem Gewicht. Bereits 1836 wählte die Landsgemeinde Hegglin erstmals zum Landammann. In den 1850er- Jahren übernahm er, wenn er nicht gerade Landammann war, jeweils das Kantonsratspräsidium. Lange Jahre war er gleichzeitig auch Gemeindepräsident von Menzingen, Richter und Tagsatzungsgesandter. So wenig ausgefeilt war damals die Zuger Gewaltentrennung. Politische Schwerpunkte waren die Verkehrs- und die Finanzpolitik. Er förderte u.a. den Bau der Eisenbahn im Kanton Zug und gründete eine Bank, die später in der Zuger Kantonalbank aufging. Im Sonderbundskrieg von 1847 gehörte Hegglin zu den eher gemässigten Konservativen der katholischen Seite. Um Kosten und Blutvergiessen zu vermeiden, kapitulierten die Zuger, bevor die eidgenössischen Truppen in Zug zum Angriff ansetzten. Nach zwei Jahren in der Opposition gelang den Konservativen und damit auch Franz Joseph Hegglin die Rückkehr an die Macht. 1850 wurde er Kantonsratspräsident und 1852/53 zum vierten Mal Landammann. Als Finanzpolitiker versuchte er mit eisernem Sparwillen, die Verwaltungskosten tief zu halten. In den späten 1850er Jahren formierte sich innerhalb der konservativen Partei Widerstand gegen die dominante Stellung Hegglins, «Hegglianismus» genannt. Er war ein Mitbegründer der Zuger Kantonalbank. Bis zu seinem frühen Tod 1861 blieb er aber in Amt und Würden.
Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 35x21 cm, Papier.