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Historische Dokumente und Autographen

Pfander, Christian - Berner Grossrat, früherer Berner Polizeiminister + Unitarier

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Brief m. U. als Präsident der Forstkommission, gegengezeichnet von Graffenried, an den Oberamtmann Lentulus auf Büren, betreffend Weidabtausch der Gemeinde Diessbach bei Büren. Bern, 10. Januar 1820. 3 pp. in-Fol. Adresse mit Poststempel BERN.  

PFANDER, Christian (*1765 - †1839), von Belp, ab 1808 Burger von Bern. Sohn des Johannes, Statthalters, und der Barbara Müller. Heiratete Marianne Reichenbach. Pfander wurde 1799 in die Verwaltungskammer des helvet. Kantons Bern gewählt. 1802 lehnte er den Ruf an die Consulta nach Paris ab, arbeitete aber an der Ausgestaltung der bern. Mediationsverfassung mit und wurde 1803 geschäftsführender Polizeiminister. 1803 gehörte P. als einziger Unitarier dem Gr. und Kl. Rat Berns an. 1813 war er Mitglied der Standeskommission und Verpflegungskommissär beim Durchmarsch der Allierten. 1814-30 gehörte P. wieder dem Berner Gr. Rat und 1814-23 dem Kl. Rat an. 1823-30 wirkte er als Oberamtmann in Schwarzenburg.

Transkription:

«Dem wohledelgebohrnen hochgeehrten Herrn Herrn Lentulus Oberamtmann auf Büren

Forstcommißion

[Empfängervermerk:] Forstcommißion vom 10. Jenner 1820 Weidabtauschangelegenheiten von Dießbach

Wohledelgebohrner hochgeehrter Herr!

Die Forstcommißion soll die lezten Vorschläge der Mehrheit der Gemeinde Diesbach, so wie auch diejenigen der Minderheit derselben in Hinsicht auf den in dasiger obrigkeit(lichen) Waldung zu treffenden Weidabtausch sorgfältig untersuchen.

Es hat ihr einerseits zum Vergnügen gereicht, daß die Mehrheit der Gemeinde in ihrer Forderung von 150 Jucharten auf 90 Jucharten herabgegangen ist. Allein die Commißion findet auch diese Forderung mit Inbegriff des 25 Jucharten haltenden Schweinpferchs zu stark, da dadurch 75 Jucharten dem Holzwuchs völlig entzogen werden, und der übrig bleibende Wald in seinem gegenwärtigen Zustande nicht hinreichen würde, die Beholzung der Regierung und der Gemeinde nachhaltig zu liefern.

Die Forstcommißion kann also diesen Weidabtausch dem Finanzrathe auf keinem andern Fuße anrathen, als wenn höchstens 40 Jucharten zu Almenttheilen bestimmt und 20 Jucharten für einen Schweinpferch in allem also 60 Jucharten dem Holzwuchs entzogen werden. Auf diese Weise blieben denn 605 1/4 Jucharten zu Waldung bestimmt übrig, wovon aber 4 3/4 Jucharten einstweilen noch beweidet werden, da die Gemeinde Büetigen das Weiderecht darinn besizt. Der übrig bleibende Wald wird kaum hinlänglich seyn, um die Rechte der Regierung und die jährliche Beholzung der Gemeinde nachhaltig zu liefern, insonderheit da die Austheilung von Pflanzpläzen die Bevölkerung der Gemeinde beträchtlich vermehren wird. Die Forstcommißion trägt um so mehr Bedenken, eine größere Ausreutung zu Allmenttheilen anzurathen, da sie die durch Erfahrung erprobte Ueberzeugung hat, daß eine so beträchtliche Austheilung von Land zu Allmenttheilen weit entfernt die Zahl der Armen auch nur für die Gegenwart zu vermindern, oder die Zunahme derselben in Zukunft zu verhindern, im Gegentheil ganz zuverläßig die Claße der Armen in kurzer Zeit vermehren wird.

Auch trägt die Forstcommißion Bedenken, so große Bezirke Land, durch Vertheilung unter die Armen, dergestalt zu verstükeln, daß wenig oder kein Ueberschuß des Abtrags weder für die Landesunkosten noch für den Nahrungsstand des Landes je erwartet werden kann. 

Die Forstcommißion ersucht Euer Wohledelgebohrne diese Vorschläge der Gemeinde Diesbach noch einmal vorzustellen, mit dem Bedeuten, daß die höhern Behörden nicht weiter gehen werden, und sie also solche annehmen solle.

Die Antwort auf diese letzten Vorschläge wollen Sie gefälligst der Forstcommißion übersenden, damit sie endlich über dieses Geschäft rapportieren und die fernern Verfügungen einleiten könne.

Mit Hochachtung verharrend

Bern den 10ten Jenner 1820

Der Präsident der Forstcommißion

C. Pfander

Für den Secretair

..(?) Graffenried»

 

Grösse und Beschaffenheit des Dokuments: 32x20 cm, Papier.